01. Oktober 2016

Bebauungsplan Nr. 28 „Gewerbegebiet Kall III“

Anmerkungen zum laufenden Verfahren

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat die Ausweitung der Gewerbeflächen um Kall in den letzten Jahren mit Skepsis begleitet, da jeder Verbrauch unbebauter Flächen aus verschiedenen Gründen, insbesondere aufgrund der damit verbundenen steigenden Versiegelung von Böden, als potenziell nachteilig einzustufen ist. Demgegenüber steht das berechtigte Interesse an der Schaffung von Arbeitsplätzen und Wirtschaftskraft in der Kommune, welches die Grünen natürlich teilen. Es ist fraglos wichtig, die Gemeinde Kall weiterzuentwickeln und permanent an der Attraktivität für Arbeitgeber und junge Familien zu arbeiten.

Um die mit der Bebauung neuer Außenflächen verbundenen Beeinträchtigungen der Tier- und Pflanzenwelt abzumildern, wird die Gemeinde Kall ein Bündel an Maßnahmen umsetzen. Diese zum Schutz der Natur notwendigen Kompensationsmaßnahmen sind essentiell, wenn wir den ökologischen und Erholungswert unserer ländlichen Gemeinde erhalten wollen. Die Nachhaltigkeit solcher Kompensationsflächen wie in Dottel oder der Grünflächen im und am Rande des Gewerbegebiets III muss daher durch geeignete Maßnahmen sichergestellt werden (Monitoring). In den Planungsunterlagen wird außerdem festgestellt, dass bereits das vorhandene Gewerbegebiet II sich nachteilig auf die Landschaftsästhetik auswirkt und die intensiv genutzten Ackerflächen nur wenig landschaftsästhetische Reize bieten. Aus Sicht von Bündnis 90 / Die Grünen ist es deshalb unabdingbar, die im Zusammenhang mit dem Gewerbegebiet III jetzt geplanten grünordnerischen Kompensationsmaßnahmen nicht als punktuelle Einzelmaßnahmen zu begreifen, sondern die Extensivierung von Agrarflächen im Sinne des Artenschutzes, Hochwasserschutzes und Attraktivität der Landschaft im Allgemeinen voranzutreiben.

Darüber hinaus muss zukünftig die Nutzung vorhandener Industriebrachflächen absoluten Vorrang vor weiteren Flächenausweisungen haben, so wie dies die Gemeinde im Vertrag mit dem Flächenpool NRW jüngst zugesagt hat. Im Zusammenhang mit der Hochwasserproblematik in Scheven ist die Schaffung neuer Gewerbeflächen bei gleichzeitigem Brachliegen von Flächen im unmittelbar angrenzenden Gewerbegebiet II nicht unbedingt eine stringente Lösung. Zwar werden nun aufwändige Maßnahmen zum Hochwasserschutz in Scheven geplant. Vor dem Hintergrund der möglichen Zunahme von Extremwetterereignissen ist allerdings die Berechnungsgrundlage dieser Maßnahmen von unklarer Belastbarkeit. Wir fordern daher, die Umsetzung lokaler Retentionsmaßnahmen durch die Investoren im Gewerbegebiet III verpflichtend vorzuschreiben. Damit wird das Risiko verringert, dass die Gemeinde Kall in wenigen Jahren auf Grund neuer Erfahrungen mit extremen Niederschlagsereignissen gezwungen sein könnte, über weitere eigene Maßnahmen zum Hochwasserschutz nachdenken zu müssen.

Mit dem Gewerbegebiet III ist nun die Grundlage dafür geschaffen, neue Firmen anzusiedeln und damit die wirtschaftliche Basis der Gemeinde Kall zu stärken. Wir hoffen daher, dass die materiellen und immateriellen Investitionen der Gemeinde in der Zukunft entsprechende Früchte tragen werden.

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