2. September 2018

Umgang mit Starkregenereignissen

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen stellt für den nächsten Haupt- und Finanzausschuss zum Thema „Umgang mit Starkregenereignissen - Grundpflicht und Strategie“ folgenden Antrag:

„Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Kall empfiehlt dem Rat zu beschließen, die Gemeindeverwaltung mit dem Entwurf einer Generalentwässerungsplanung zu beauftragen, sowie mit der Darstellung der rechtlichen Aspekte im Hinblick auf Haftung der Kommune im Schadensfall.

Nach späterer Vorstellung dieser Planung und Ausführung zu möglichen Haftungsrisiken kann der Rat die Überführung entsprechender Maßnahmen in das Abwasserbeseitigungskonzept erwägen, ebenso wie die Umsetzung individueller Maßnahmen aus der Risikoplanung zum Hochwassermanagement.“

Begründung:

Die Bürgerinnen und Bürger erwarten von den Kommunen heute mehr denn je Sorge für eine auch in kritischen Wetterlagen funktionierende Entwässerung zu tragen. Vor dem Hintergrund zunehmender Extremwetterlagen ist die dauerhafte Effektivität einer auf mehrere Jahrzehnte ausgelegten Entwässerungsinfrastruktur nur dann gegeben, wenn die in der Zukunft abzusehenden geänderten Wasserlasten vorgreifend berücksichtigt werden. Neben den Folgen des Klimawandels sind dabei auch die Folgen konkreten politischen Handels vor Ort einzubeziehen, wie sie etwa durch Umwandlung von Naturflächen und Wegrainen, die Ausführung von Straßenanlagen z.B. mit Hochborden oder durch fortschreitende Versiegelung und Zuwachs an Siedlungsfläche entstehen.

Dabei tritt zunehmend auch die Schuldfrage bei Überflutungsereignissen mit privaten Schäden in den Vordergrund, etwa in Bezug auf fragliche Planungsfehler, wie beispielsweise 2016 im Ortsteil Rinnen. Der Gesetzgeber adressiert hier die Kommunen mit klaren Anforderungen. Z.B. muss die Kommune bei Auslegung einer Kanalisation nicht nur auf Basis des Ist-Stands Berechnungen für überjährige Niederschlagsereignisse anstellen, sie muss auch mögliche zukünftige Änderungen der Verhältnisse einplanen, wie sie zum Beispiel durch fortschreitende Versiegelung entstehen. Die den Berechnungen zu Grunde liegenden Annahmen zur Leistungsfähigkeit der geplanten Entwässerungsanlagen müssen nach der Realisierung durch regelmäßige Wartung sichergestellt und die bestimmungsgemäße Funktionsfähigkeit nachweisbar sein.


Im Internet sind zahlreiche Artikel zu finden, die sich mit dem strategischen Umgang mit Starkregenereignissen befassen. Einige Beispiele:

http://www.staedtetag.de/imperia/md/content/dst/presse/2015/arbeitshilfe_starkregen_sturzfluten_april_2015.pdf

http://www.metropolregion-nordwest.de/portal/seiten/leitfaeden-zur-starkregenvorsorge-900000107-10018.html

https://www.flussgebiete.nrw.de/system/files/atoms/files/2018_01_hw-symp_05_reich_lawastrategie_starkregen.pdf

Den Kommunen kommt eine Schlüsselrolle im Starkregenrisikomanagement zu, denn sie sind für die Ausarbeitung und Umsetzung konkreter Maßnahmen auf der lokalen Ebene verantwortlich. Die kommunalen Aufgaben bei der Risikoplanung beinhalten:

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