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15. März 2016

Spielhallen–TÜV für Betriebe in der Gemeinde Kall

Die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen im Rat der Gemeinde Kall beantragt für die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.04.2016 folgenden Tagesordnungspunkt: „Spielhallen – TÜV für Betriebe in der Gemeinde Kall“.

Begründung:
Die Bundesländer planen spätestens für 2017 die Neuordnung des Glücksspielmarktes mit härteren Regeln. Deshalb geht der Dachverband der Deutschen Automatenwirtschaft jetzt schon in die Offensive, um auf die schwarzen Schafe zu zeigen.
Die freiwilligen Standards setzen seit ein paar Monaten der TÜV Rheinland und der TÜV InterCert GmbH Saar. Unabhängig voneinander haben sie Anforderungskataloge entwickelt, den die Spielhallenbetreiber erfüllen müssen, um den Nachweis einer regelmäßig geprüften Spielstätte zu erhalten. Georg Stecker, Sprecher der Deutschen Automatenwirtschaft, dazu: Wir schaffen damit nicht nur Vertrauen bei unseren Kunden, sondern auch bei der Politik und den Verwaltungen bei Städten und Gemeinden.
Wir beantragen, die Spielhallenbetreiber auf diese Art der Überprüfung hinzuweisen. Das Ergebnis möglichst in der Sitzung.

Dabei geht es um den Spieler- und Jugendschutz, die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und ein Sozialkonzept zur Suchtvorbeugung - rund 120 Kriterien.

Weitere wichtige Inhalte sind:

  • Wird der Spieler über Regeln der Gewinnpläne und Höchstgewinne aufgeklärt
  • Sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ordnungsgemäß angestellt
  • Funktioniert die Videoüberwachung
  • Wird das Alkoholverbot eingehalten.

Für die Kunden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird unter 0800/6644665 eine Beschwerde – Hotline eingerichtet. Ungeachtet dieser freiwilligen Auflage sind unangemeldete Kontrollen, penible Prüfer und klare Ausschlusskriterien nötig (Gewerbeaufsicht), weil es keine Impfung gegen die Spielsucht gibt.

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