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23. Mai 2020

Verwirrung um Elterngeldbeiträge

Am Dienstag, 12. Mai, tagte erstmals seit Ausbruch der Covid-19-Pandemie wieder der Rat großräumig verteilt im Bürgerhaus Kall.

Ein Thema war der im März zwischen Landesregierung sowie Städte- und Gemeindeverband NRW vereinbarte Kompromiss zu den Elterngeldbeiträgen in der Kinderbetreuung. Seit dem 16. März waren durch Weisung des Landes die Einrichtungen geschlossen und am 19. März wurde in einer Pressemitteilung verlautbart, dass Kommunen und das Land NRW für den folgenden Monat April die Elterngeldbeiträge für die geschlossenen Einrichtungen je zur Hälfte tragen werden.

In einem Schnellbrief des Städte- und Gemeindebundes an die Kommunen – der als Bestandteil der Sitzungsunterlagen jedem Ratsmitglied vorlag – wurde der Kompromiss wie folgt erläutert: „Die Kommunen verzichten für den Monat April auf die Erhebung der Beiträge in den genannten drei Betreuungsformen. Die Einnahmeausfälle tragen Kommunen und Land jeweils zur Hälfte. Die Eltern verzichten auf eine Rückerstattung der Beiträge für die beiden letzten Wochen im März. Im Ergebnis führt das dazu, dass alle Beteiligten (Land, Kommunen und Eltern) sich die Ausfälle zu je einem Drittel teilen“. Obwohl diese Aussage eindeutig ist, vertraten die Ratsmitglieder von SPD und CDU die Auffassung, die Eltern seien während des sogenannten Shutdowns vollständig von den Gebühren entlastet worden. Entsprechend hatten sie mit jeweils eigenen Anträgen beantragt, diesen vollständigen Verzicht fortzusetzen – den es aber ja bis Ende April gar nicht gab. Trotz längerer Diskussion ließen sich beide Fraktionen nicht von ihrem Standpunkt abbringen und von Seiten der CDU wurde wiederholt behauptet, es gäbe keine Drittelung der Kosten zwischen Land, Kommunen und Eltern. Da wäre es sehr hilfreich gewesen, wenn ein am 19. März angekündigter Erlass des Kommunalministeriums NRW an die Verwaltungen zu den Elterngeldbeiträgen vorgelegen hätte. Leider hatte das Ministerium es offenbar bis zum Tag der Sitzung, 12. Mai, nicht geschafft, diesen zu erstellen. Auf Landesebene führt das Thema Elterngeldbeiträge auch zu Kapriolen: nachdem am 23. April noch das Aussetzen der Gebühren für den Monat Mai als „falsches Signal“ abgelehnt wurde, verlautete die NRW-Regierung vier Tage später genau diesen Schritt – um am 11. Mai parallel zur Aufnahme eines eingeschränkten Unterrichts an Schulen das Konzept zur schrittweisen Öffnung der Kinderbetreuung im Mai zu verkünden. Die Ratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hätte eine frühzeitige und klare Regelung begrüßt, Elternbeiträge nur für Zeiträume mit regulärem Betrieb der Kindertagesstätten zu erheben. Einiges Hin und Her der letzten Wochen wäre den Eltern damit erspart geblieben.

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