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GRÜNE Kall

Zukunft entscheidet sich hier.

  

  

21. November 2016

Nächster Schritt zur Müll- und Gebührenreduzierung

Die Entwicklung der Umstellung auf ein neues Müllsystem ist von den Bürgerinnen und Bürgern in der Gemeinde sehr gut angenommen und umgesetzt worden, ca. 700 Tonnen weniger Restmüll, der sonst ausschließlich verbrannt würde. Deshalb ist unserer Ansatz Gebühren zu sparen, aber auch das damit verbundene Recycling, zuerst Energiewende ohne Müllverbrennung auf den Weg gebracht worden.
Zusätzlich wird die Sammlung und Nutzung von Bioabfällen dadurch verbessert, weil die Gemeinde über eine Finanzierung des Restmülls genügend große Gefäße bereitstellt. Schon heute stellen die wiederverwerteten Materialien eine Ergänzung zu Torf und Mineraldünger dar.

Die immer von SPD Infrage gestellte Benachteiligung von Selbstkompostierern ist unrealistisch. Hatten in den 50er Jahren noch 90 Prozent einen Nutzgarten, so sind es jetzt ca. 10 Prozent, weiterhin abnehmend. Die Größe der Flächen, vor allen im ländlichen Bereich, ist aber geblieben und bestehen vorwiegend aus Rasen, der nicht kompostierbar ist. Hier schaffen wir über einen Solidarkonzept die Möglichkeit der Wiederverwertung, was vor allen älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die keinen Nutzgarten mehr bewirtschaften können, hilft.

Das wollten FDP und SPD verhindern durch einen entsprechenden Antrag, der nach dem Verbraucheraufkommen gebührenmäßig in Rechnung gestellt werden sollte. Dieser Antrag wurde von der FDP zurückgezogen, hoffentlich aus Solidaritätsgründen gegenüber den Betroffenen. Die SPD dagegen befürwortet einen Aufruf zur Klage zur Solidaritätsfinanzierung.
CDU und Grüne Kall sehen das Recycling und die Wiederverwertung als Beitrag zur Energiewende weiterhin positiv. Ein gemeinsamer Antrag zur Gebührenentlastung durch die Reduzierung der Pflichtleerungen von 13 auf 10 und die Vorauszahlungen von 15 auf 12 wurde nicht mit den Stimmen von SPD und FDP im Rat am 08.11.2016 für 2017 auf den Weg gebracht.

Danke für die hervorragende Umsetzung der Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde Kall.

23. Oktober 2016

Gute Schule 2020

Die NRW-Landesregierung stellt den Kommunen Investitionsmittel zur Verbesserung der Schulsituation zur Verfügung. Dazu haben wir folgenden Antrag an den Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt gestellt:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Kall beschließt das Vorhaben der Landesregierung, mit dem Investitionsprogramm „Gute Schule 2020“ unserer Kommune Investitionsmittel in Höhe von insgesamt rund 498.200 Euro über einen Zeitraum von vier Jahren zukommen zu lassen, schnellstmöglich umzusetzen. Die Mittel können für Investitionen im Bereich der Schulinfrastruktur eingesetzt werden, ein Eigenanteil der Kommune ist nicht notwendig.

Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah mit den Schulen in den Dialog zu treten und auf dieser Basis ein Konzept zu erstellen, wie die Investitionsmittel verausgabt werden sollen. Dabei soll sie auch auf das kostenlose Angebot der NRW.Bank, Wirtschaftlichkeitsberechnungen für unsere Kommune durchzuführen, zurückgreifen, sofern dies bei den konkreten Projekten möglich ist. Ziel soll es sein, bereits spätestens Anfang 2017 ein fertiges Konzept entwickelt zu haben, damit die Mittel schnell abgerufen werden können.

Begründung:

Mit dem Investitionsprogramm „Gute Schule 2020“ unterstützt die Landesregierung in den Jahren 2017-2020 Kommunen bei Investitionsmaßnahmen im schulischen Bereich in Höhe von insgesamt zwei Milliarden Euro. Dies begrüßt unsere Fraktion ausdrücklich.

Die Mittel werden in einem Zeitraum von vier Jahren zu gleichen Teilen ausgezahlt. Die Auszahlung und Abwicklung der Mittel erfolgt über die NRW.Bank auf Antrag, dem ein entsprechendes Konzept beiliegen muss. Die Zins- und Tilgungsleistungen für die Kredite der

NRW.Bank übernimmt das Land NRW. Die Förderung erfolgt zu 100 Prozent, so dass ein kommunaler Eigenanteil nicht notwendig ist.

Die Verteilung der Mittel erfolgt zu 50 Prozent nach der Summe der Schlüsselzuweisung nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz in den Jahren 2011-2015 und zu 50 Prozent nach der Schulpauschale im Jahr 2016, so dass unserer Kommune Mittel in Höhe von insgesamt rund 498.200 Euro zustehen.

Förderfähig sind Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen an Schulgebäuden, Investitionen an Sportanlagen, sofern sie sich auf dem Schulgelände befinden, sowie Investitionen in die digitale Infrastruktur der Schulen (z.B. in Form von LAN, WLAN bzw. die Beschaffung von Geräten wie Beamer, Whiteboards oder Laptops/PCs).

Die NRW.Bank hat angeboten, entgeltfrei Beratungsmaßnahmen in Form von Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchzuführen. Wir halten es für sinnvoll, dass auf dieses Angebot zurückgegriffen wird.

Darüber hinaus stehen für die Förderung der Digitalisierung an Ersatzschulen landesweit weitere 70 Millionen Euro zur Verfügung.

Damit die Mittel schnell und unbürokratisch fließen können, halten wir es für notwendig, dass die Verwaltung zeitnah ein Gesamtkonzept für unsere Kommune erstellt, bei dem die einzelnen Schulen miteinbezogen werden sollen.

01. Oktober 2016

Unterschriftenaktion zum Hallenbad Kall

Der Einstieg der Unterschriftenaktion zur Optimierung der Öffnungszeiten des Kaller Hallenbades in den Ferienzeiten wurde bei der Kaller Herbstschau erfolgreich begonnen. Die Aktion geht jetzt weiter bis Ende Oktober. Zu diesem Zweck liegen die Unterschriftenlisten in folgenden Geschäften bzw. Einrichtungen aus:

  • Modehaus Knie, Kall, Hindenburgstraße
  • Buchhandlung Pavlik, Kall, Bahnhofstrasse
  • Hallenbad Kall
  • Sistiger Lädchen, Sistig, Kaller Straße 12
  • Getränkeshop Marianne Rosenbaum, Wahlen

Im Sozialausschuss vom 27.09.2016 haben alle Fraktionen positiv auf eine Möglichkeit der zeitweiligen Öffnung in den Ferien reagiert.

Jetzt schon Dank an die vielen Unterstützerinnen und Unterstützer.

01. Oktober 2016

Bebauungsplan Nr. 28 „Gewerbegebiet Kall III“

Anmerkungen zum laufenden Verfahren

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat die Ausweitung der Gewerbeflächen um Kall in den letzten Jahren mit Skepsis begleitet, da jeder Verbrauch unbebauter Flächen aus verschiedenen Gründen, insbesondere aufgrund der damit verbundenen steigenden Versiegelung von Böden, als potenziell nachteilig einzustufen ist. Demgegenüber steht das berechtigte Interesse an der Schaffung von Arbeitsplätzen und Wirtschaftskraft in der Kommune, welches die Grünen natürlich teilen. Es ist fraglos wichtig, die Gemeinde Kall weiterzuentwickeln und permanent an der Attraktivität für Arbeitgeber und junge Familien zu arbeiten.

Um die mit der Bebauung neuer Außenflächen verbundenen Beeinträchtigungen der Tier- und Pflanzenwelt abzumildern, wird die Gemeinde Kall ein Bündel an Maßnahmen umsetzen. Diese zum Schutz der Natur notwendigen Kompensationsmaßnahmen sind essentiell, wenn wir den ökologischen und Erholungswert unserer ländlichen Gemeinde erhalten wollen. Die Nachhaltigkeit solcher Kompensationsflächen wie in Dottel oder der Grünflächen im und am Rande des Gewerbegebiets III muss daher durch geeignete Maßnahmen sichergestellt werden (Monitoring). In den Planungsunterlagen wird außerdem festgestellt, dass bereits das vorhandene Gewerbegebiet II sich nachteilig auf die Landschaftsästhetik auswirkt und die intensiv genutzten Ackerflächen nur wenig landschaftsästhetische Reize bieten. Aus Sicht von Bündnis 90 / Die Grünen ist es deshalb unabdingbar, die im Zusammenhang mit dem Gewerbegebiet III jetzt geplanten grünordnerischen Kompensationsmaßnahmen nicht als punktuelle Einzelmaßnahmen zu begreifen, sondern die Extensivierung von Agrarflächen im Sinne des Artenschutzes, Hochwasserschutzes und Attraktivität der Landschaft im Allgemeinen voranzutreiben.

Darüber hinaus muss zukünftig die Nutzung vorhandener Industriebrachflächen absoluten Vorrang vor weiteren Flächenausweisungen haben, so wie dies die Gemeinde im Vertrag mit dem Flächenpool NRW jüngst zugesagt hat. Im Zusammenhang mit der Hochwasserproblematik in Scheven ist die Schaffung neuer Gewerbeflächen bei gleichzeitigem Brachliegen von Flächen im unmittelbar angrenzenden Gewerbegebiet II nicht unbedingt eine stringente Lösung. Zwar werden nun aufwändige Maßnahmen zum Hochwasserschutz in Scheven geplant. Vor dem Hintergrund der möglichen Zunahme von Extremwetterereignissen ist allerdings die Berechnungsgrundlage dieser Maßnahmen von unklarer Belastbarkeit. Wir fordern daher, die Umsetzung lokaler Retentionsmaßnahmen durch die Investoren im Gewerbegebiet III verpflichtend vorzuschreiben. Damit wird das Risiko verringert, dass die Gemeinde Kall in wenigen Jahren auf Grund neuer Erfahrungen mit extremen Niederschlagsereignissen gezwungen sein könnte, über weitere eigene Maßnahmen zum Hochwasserschutz nachdenken zu müssen.

Mit dem Gewerbegebiet III ist nun die Grundlage dafür geschaffen, neue Firmen anzusiedeln und damit die wirtschaftliche Basis der Gemeinde Kall zu stärken. Wir hoffen daher, dass die materiellen und immateriellen Investitionen der Gemeinde in der Zukunft entsprechende Früchte tragen werden.