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Hecken-Kahlschlag in der Gemeinde Kall?
07. Mai 2023

Alle Jahre wieder – Heckenschnitt und Baumfällungen im Frühjahr

Wie in jedem Jahr haben uns wieder zahlreiche Berichte über Heckenschnitte und Baumfällungen in der Gemeinde erreicht. Die besorgten und erzürnten Bürger verstehen diese Maßnahmen nicht. Seitens der Gemeinde werden diese Aktionen als Pflegemaßnahem deklariert (nur dann ist nämlich ein Schnitt nach dem 1.3. noch erlaubt) oder es wird, immer wieder gern, mit der Verkehrssicherungspflicht argumentiert. Wirklich erkennbar für den Bürger ist weder das eine noch das andere.
Hecken haben eine sehr große Bedeutung für die Artenvielfalt, den Klimawandel und die Bevölkerung. Sie
  • sind Ausdruck jahrhunderteralter kleinbäuerlicher Kultur
  • gliedern die Landschaft
  • sind Lebens-, Schutz- und Rückzugsräume für viele Tiere und Pflanzen
  • vernetzen Lebensräume (allein für ca. 7.000 Tierarten) miteinander und ermöglichen so Wanderungen von Tieren
  • haben eine weit höhere Artenvielfalt als die umgebende, meist intensiv genutzte Feldflur
  • sind mit ihren Blüten Pollen- und Nektarquelle für Bienen, Hummeln und Schmetterlinge, jetzt besonders Weiden, 
  • sind Winterfutterkammern für Tiere (Hagebutten, Holunder, Pfaffenhütchen)
  • sind Rückzugsgebiete für Pflanzen, Tiere und Pilze in der ausgeräumten Feldflur
  • sind Witterungsschutz für Tiere
  • sind Wind- und Erosionsschutz
  • wirken klimaregulierend durch Beschattung und Verdunstung
Diese sehr wertvollen Lebensräume möchten wir erhalten und wiederherstellen. Deshalb setzen wir uns für eine fachgerechte und schonende Pflege, den Erhalt und Ausbau der Hecken ein. Pflegemaßnahmen sollten in jedem Falle nur im Winter (1.10 bis 28.2.) vor der Brutzeit erfolgen. Hecken werden in Zeiträumen von 8 bis 10 Jahren geschnitten. Ziel ist eine Verjüngung der Gehölze. Dabei werden die einzelnen Sträucher entweder auf Stock gesetzt (60 – 90 cm über dem Boden schräg abgeschnitten) oder auf Stubben gesetzt (10 – 20 cm über dem Boden). Dabei werden nur einzelne Sträucher auf Stock oder Stubben gesetzt (einzelstammliche Entnahme). Der nächste Schnitt erfolgt erst, nachdem sich an den Schnittstellen neue Triebe gebildet haben, 8 -10 Jahr später. Diese Art der Pflege sollte vorgeschrieben werden. Bäume innerhalb der Hecke sind zu erhalten. In den Weg ragende Zeige sind bündig am Stamm abzuschneiden oder zu knicken. Diese Art der naturschonenden Pflege ist sicherlich arbeitsintensiver und handwerklich anspruchsvoller als Kahlschlag mit der Motorsäge oder mit dem Schlegelmulcher, aber für die Natur letztendlich viel besser. Der Kahlschlag ganzer Hecken als Pflegemaßnahme ist fachlich falsch und lebensbedrohlich für Pflanzen, Tiere und Pilze und deshalb zu unterlassen.
Gern werden auch Bäume gefällt oder sehr große Äste abgeschnitten, was viele Bürger sprachlos wahrnehmen. Hier wird dann als Erklärung fast immer das "V-Wort" - Verkehrssicherungspflicht - gebraucht. Ist dann der gefällte Baum doch noch gesund - hoppla, kann ja mal passieren, haben wir uns vertan. Andererseits: werden gefährliche Situationen, im Beispiel Schlitzäste, nicht erkannt und brechen diese dann aus, kommt es zu lebensgefährlichen Situationen.
Dazu drei Beispiele:
Gefällte Esche in Dottel 

Ortslage Dottel, Lindenstraße: hier wurde eine ca. 50 jährige Esche gefällt, eine Gefährdung des Verkehrs war erkennbar nicht gegeben.

schlitzast

Ortslage Dottel, Schevener Straße: das ist ein während eines Sturms ausgeschlitzter großer Ast, hier bestand dringender Handlungsbedarf - Schlitzäste kann man erkennen!

schlitzast2

Ortslage Dottel, Schevener Straße, unmittelbar unterhalb der Eiche: eine Rotbuche mit zwei Schlitzäste, die können bei Sturm jederzeit ausbrechen und auf die Fahrbahn fallen können.

Wir fordern deshalb die Gemeinde auf, die in diesem Frühjahr erfolgten Maßnahmen zu erklären. Wir möchten, daß die Gemeinde jährlich einen Schnittplan erstellt, der genehmigt und veröffentlicht wird. Die Schnittmaßnahmen sind zu dokumentieren (vorher, nachher). Werden illegal Hecken oder Bäume geschnitten oder während der Brutzeit geschnitten oder entfernt, so erstattet die Gemeinde Strafanzeige.

Das Grünflächenkonzept ist zu überarbeiten.

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